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Verbandkasten, klein, DIN 13157
Verbandkasten
Durch die neue ASR A4.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten) Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" werden Richtlinien für alle Arbeitsstätten, vorgegeben. Die ASR A4.3 konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung wie beispielsweise die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-Räume oder die Art und Anzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen sowie deren Inhalte. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (z. B. die ASR A4.3) unterscheiden zwischen großen und kleinen Betriebsverbandkästen. Der Mindestinhalt ist in der Tabelle 2 der ASR A4.3 beschrieben. Die Normen DIN 13157 (klein) und DIN 13169 (groß) sind vergleichbar und können als Basisausstattung gewertet werden.
Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen
Verwaltungs- und1 bis 50 Beschäftigte1 DIN 13157
Handelsbetriebe51 bis 300 Beschäftigte1 DIN 13169
je 300 weitere Beschäftigte extra1 DIN 13169
Herstellungs- und1 bis 20 Beschäftigte1 DIN 13157
Verarbeitungsbetriebe21 bis 100 Beschäftigte1 DIN 13169
je 100 weitere Beschäftigte extra1 DIN 13169
Baustelle1 bis 10 Beschäftigte1 DIN 13157
11 bis 50 Beschäftigte1 DIN 13169
je 50 weitere Beschäftigte extra1 DIN 13169
Hinweis: Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden. Verbandkästen nach ASR A4.3 sind auch für Tätigkeiten im Außendienst einsetzbar.
Ausführung: Orange, zwei gleichgroße Kofferschalen mit transparenten Abdeckplatten zum Schutz der Füllteile und umlaufender Gummidichung. Variable Inneneinteilung durch Trennstege, plombierbar, 90-Stopp-Arretierung durch die Wandhalterung.
Lieferung in schlagfestem ABS-Kunststoffkoffer mit Gummidichtung und transparenter Abdeckplatte, inkl. Wandhalterung und Füllung nach DIN 13157.